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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seminare
I. Geltungsbereich
Die Just Innovative Software GmbH bietet ihre Seminare ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Fortlaufend verwenden wir den Begriff „Teilnehmer“ als Synonym für männliche und weibliche Teilnehmer/-innen.
II. Anmeldung
II.1 Prozess der Anmeldung
Die Anmeldung zu den Seminaren kann telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder per Online-Formular erfolgen. Die Teilnehmerzahl für eine offene, nicht auf einzelne Firmen oder einzelne Personen beschränkte Veranstaltung ist jeweils auf eine bestimmte Anzahl begrenzt. Die genaue Anzahl ist in den Seminarangaben, am aktuellsten dem Online-Terminkalender zu entnehmen: http://www.justis.de/termine.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Dabei haben schriftliche Anmeldungen grundsätzlich den Vorrang vor nur fernmündlich erfolgten Vormerkungen und Anmeldungen. Bei darüber hinausgehenden Anmeldungen bemüht sich JustIS umgehend, einen Zusatztermin anzubieten.
II.2 Anmeldebestätigung
Die Ihnen zugehende Rechnung gilt gleichzeitig als Anmeldebestätigung. Diese wird erst dann versendet, wenn sich genügend Teilnehmer verbindlich angemeldet haben. Die Teilnehmerliste wird fünf Werktage vor Seminarbeginn geschlossen, so dass die Teilnehmer sich bis zu diesem Zeitpunkt angemeldet haben müssen.
Unsere Seminare können aus Kostengründen nur durchgeführt werden, wenn sich eine Mindestzahl von Teilnehmer angemeldet hat.
Nach Beendigung des Seminars händigen wir ein Teilnehmerzertifikat mit Angaben zu Seminartitel/-inhalt, Seminarzeitraum, Seminargebühr sowie mit Unterschriften des Dozenten und des Veranstalters aus.
II.3.1 Datenschutzbestimmungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Nutzung notwendiger Daten
JustIS speichert Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung und Teilnahme an den Seminaren unter Beachtung der aktuellen Datenschutzbestimmungen. Der/die TeilnehmerIn erteilt mit seiner Anmeldung die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der JustIS im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der/die TeilnehmerIn ist auch damit einverstanden, dass JustIS die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke innerhalb der JustIS verwendet. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der JustIS mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.
Eine darüber hinausgehende Datennutzung und Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben vorher Ihr ausdrückliches Einverständnis hierfür erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung seitens der JustIS.
II.3.2 Widerruf der Datenspeicherung- und Nutzung
Sie können jederzeit Ihre erteilte Zustimmung bezüglich der Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen oder die Berichtigung Ihrer Daten verlangen.
Der Widerruf ist zu richten an: bcmi(@)justis.de
Die Daten werden frühestens nach Ablauf aller Zahlungsmodalitäten gelöscht.
II.4 Gültiger Vertragsschluss
Alle veröffentlichten Angebote und Preise der JustIS sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Mit Absenden des ausgefüllten Online-Formulars auf der Internetpräsenz oder durch Abgabe einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage gibt der Teilnehmer ein verbindliches Kaufangebot ab.
Der Vertrag zwischen Teilnehmer und JustIS kommt erst zustande, wenn JustIS dieses Angebot ausdrücklich annimmt und per Anmeldebestätigung /Rechnung (Brief, Fax oder per E-Mail) bestätigt.
III Gebühren
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Preise. Mit der Bestätigung der Anmeldung an den Teilnehmer ist der Vertrag rechtswirksam. Der Rechnungsbetrag für offene Schulungen ist in unseren Veröffentlichungen im Internet sowie den jeweils gültigen Preislisten ersichtlich und ist bei Rechnungseingang, ohne Abzug, innerhalb von zehn Tagen fällig.
Die im Programm genannten Seminarpreise umfassen bei offenen Seminaren die Seminargebühren, Seminarunterlagen, die Pausenerfrischungsgetränke und einen Snack. Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten trägt der Teilnehmer selbst. Finden Seminare bei Unternehmen statt, stellt dieser unentgeltlich die hierfür erforderlichen technischen Einrichtungen.
Bei individuellen Schulungen und Firmenseminaren gelten die im jeweils zugrundeliegenden, schriftlichen Angebot genannten Preise und Konditionen.
Der Preis bei Firmen- oder Einzelseminaren setzt sich zusammen aus dem Tagessatz des Referenten je Seminartag und den Kosten für Unterlagen sowie – soweit diese entstehen – aus den Kosten für die Anreise, Verpflegung, Unterkunft des Referenten, die Verpflegung des Teilnehmers und die Miete für externe Seminarräume und externe technische Einrichtungen (insb. Rechner).
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Im Falle von Rabatten oder Sonderkonditionen gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Teilnehmer.
Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.
Preiserhöhungen werden an Teilnehmer mit gültigen Verträgen nicht weiter belastet.
IV Zahlungsbedingungen
IV.1 Rechnungslegung
Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die Teilnahmegebühr.
IV. 2 Zahlung
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung.
Die Rechnung ist im Voraus und spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn zu begleichen.
Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
V Abmeldungen, Stornierungen, Ausfälle
V.1 Allgemeines
V.1.1 Jeder Teilnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang der Kündigung bei JustIS) kostenfrei zu kündigen.
V.1.2 Eine Stornierung durch den Teilnehmer hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, wobei Fax genügt. Mündliche Stornierungen sind unwirksam.
V.1.3 JustIS ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.
V.1.4 Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
V.2 Sonderregelungen Privatpersonen
Schriftliche Anmeldungen gelten als verbindlich. Sobald Sie von uns eine Rechnung/Anmeldebestätigung erhalten haben, berechnen wir einen Rücktritt von Ihrer Seite mit folgenden Stornogebühren:
- Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn erheben wir eine keine Bearbeitungs-/Stornogebühr.
- Bei Kündigung bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Veranstaltungsgebühr für einen späteren Termin gutgeschrieben, sofern mit dem Rücktritt eine schriftliche Nachbuchung erfolgt. Bei fehlender Nachbuchung, einem späteren Rücktritt, oder Nichterscheinen ist die Rechnungssumme in voller Höhe fällig.
- Bei einem Rücktritt innerhalb weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn berechnen wir 50% der Seminargebühren.
- Bei einem Rücktritt am Seminartag oder bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Seminar, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung.
- Im plötzlich auftretenden Krankheitsfall erstatten wir Ihnen bei Vorlage eines ärztlichen Attests die volle Seminargebühr. Allgemein ist es möglich, dass Sie bei einem Rücktritt eine Ersatzteilnehmerin benennen. In diesem Falle entstehen Ihnen keinerlei Stornogebühren.
- Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt.
V.3 Sonderregelungen Unternehmen bzw. Unternehmensmitarbeiter
Umbuchungsanfragen müssen spätestens 14 Tage nach Eingang erfolgter Auftragsbestätigung / Rechnung schriftlich gestellt werden. Grundsätzlich besteht kein Recht auf eine Umbuchung von Teilnehmern, Terminen und Orten, diese wird jedoch in Einzelfällen geprüft und bedarf stets der schriftlichen Zustimmung durch die Firma JustIS. Sofern die erste Umbuchung rechtzeitig erfolgt, wird hierfür keine Gebühr erhoben.
Für jede weitere Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben.
Für alle Stornierungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. pro storniertem Auftrag erhoben.
Sie können Ihre mit der JustIS vereinbarten Seminartermine bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung Ihrer Buchung innerhalb von 21 Tagen vor Seminarbeginn bis 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 30 % der Seminargebühr und allenfalls bereits angefallene Spesen.
Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt. Bei Stornierung eines Inhouse-Seminars weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr und bereits angefallene Spesen in Rechnung.
Für den Fall, dass zwischen dem Teilnehmer und JustIS ein Vertrag über ein speziell für diesen Teilnehmer organisiertes Seminar (Firmenseminar oder Einzelseminar/Einzelcoaching) zustande gekommen ist, verpflichtet sich der Teilnehmer im Falle einer Absage dieses Seminars durch den Teilnehmer selbst, die Kosten zu tragen, die JustIS durch die Vorbereitung des Seminars entstanden sind bzw. noch entstehen, insbesondere weil der Referent sowie dessen Hotelzimmer, Flug- oder Bahntickets sowie eventuell ein externer Seminarraum mit den erforderlichen technischen Einrichtungen (z.B. in einem Hotel) und Ähnliches bereits verbindlich gebucht sind.
JustIS wird sich bemühen, diese Kosten durch unverzügliche Stornierungen – soweit dies möglich ist – möglichst gering zu halten. Dies gilt sowohl für Seminare direkt beim Teilnehmer (Inhouse-Seminare), in den Seminarräumen von JustIS als auch für Seminare an einem dritten Ort (z.B. in einem Hotel).
V.4 Sonderregelungen Veranstalter
V.4.1 Im Vertragsverhältnis zu Privat- und Einzelpersonen
Wir müssen uns bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl sowie bei Eintreten höherer Gewalt (Dozentenausfall, unvorhersehbare Ereignisse etc.) leider die Option für eine Stornierung des Seminars offenhalten.
Beim plötzlichen Ausfall eines Seminars aufgrund unvorhersehbarer Umstände wird ein Ersatztermin organisiert oder ggf. die Seminargebühr erstattet.
Darüber hinaus sind wir in solchen Fällen erhöhter Nachfrage bemüht, das entsprechende Seminar entweder im Rahmen des nächsten Zeitraums zu wiederholen oder einen Sondertermin anzuberaumen. In diesen Fällen werden Sie benachrichtigt.
JustIS ist berechtigt, Veranstaltungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Begründung abzusagen oder räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
Aus wichtigem Grund – u.a. bei Erkrankungen des oder der Referenten, sowie in Fällen höherer Gewalt – u.a. bei Krieg, Feuer und Streik oder bei zu geringer Teilnehmerzahl (Mindestteilnehmerzahl je Seminartyp) – kann die Veranstaltung gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abgesagt werden.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
V.4.2 Sonderregelungen Unternehmen bzw. Unternehmensmitarbeiter
Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, mit Ihnen einen anderen Veranstaltungstermin zu vereinbaren, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück.
VII Leistungen
JustIS bietet offene Seminare in ihren Räumen und Inhouseseminare, Firmenseminare sowie Einzeltrainings in den mit dem Teilnehmer vereinbarten Räumen an.
VII.1 Seminarzeiten
Offene Gruppenseminare finden in der Regel statt:
- wochentags, von Montag bis Freitag jeweils von 09.00-18.00 Uhr
- als Abendseminare von 18:00 – 21:00 Uhr
- am Wochenende Sa. 14.00-20.00 Uhr und So. von 10.00-16.00 Uhr
Die Unterrichtseinheiten werden durch drei angemessene Pausen unterbrochen.
VII.2 Bewirtung
Die Teilnehmer erhalten Getränke und Pausensnacks.
Verpflegung zur Mittagszeit in der näheren Umgebung möglich (Restaurants, Besenwirtschaften, Imbissmöglichkeiten).
Die Bewirtungskosten sind in den Veranstaltungsgebühren ausgewiesen oder im Angebot enthalten.
VII.3 Seminarunterlagen
Die Teilnehmer erhalten darüber hinaus Seminarunterlagen, die den Inhalt der Veranstaltung begleiten und das Nachlesen ermöglichen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
VII.4 Seminarorte
Die Seminare finden in von uns ausgewählten Schulungsräumen oder direkt beim Teilnehmer statt. Einzelheiten werden spätestens mit der Anmeldebescheinigung bekanntgegeben.
Wenn wir bei Ihnen schulen, beachten Sie bitte, dass die notwendige Ausstattung des Schulungsraumes in Ihrem Hause gewährleistet sein muss.
VII.5 Seminarinhalte
Bei offenen Seminaren entsprechen die Seminarinhalte unserem Seminarplan. Die Seminarinhalte von Firmenseminaren können aber auch entsprechend der Marktanforderungen individuell vereinbart werden.
VII.6 Firmenseminare und Einzeltrainings
Die Zeiten für Firmenseminare sowie Einzeltrainings werden einzelvertraglich festgelegt. Findet das Seminar in vom Teilnehmer organisierten Räumen statt, ist dieser für die angemessene und vereinbarte technische Ausstattung der Räume und Bewirtung des Seminarleiters verantwortlich. Darüber hinaus sind Art und Umfang von Schulungsunterlagen jeweils gesondert zu vereinbaren.
VII.7 Teilnahmebescheinigung.
Jeder Teilnehmer erhält für seine Seminarteilnahme eine auf ihn persönlich ausgestellte Teilnehmerbescheinigung mit detaillierter Aufführung der Seminarinhalte.
VII.8 Anreise und Übernachtung
Für die Reservierung der Reisen zum Veranstaltungsort und Buchung von Hotelzimmern ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei unverschuldetem Ausfall oder Absage der Veranstaltung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
VIII. Copyright und Urheberrechte
JustIS räumt dem Teilnehmer das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt.
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Der Teilnehmer darf mitgebrachte Datenträger nur mit ausdrücklicher Genehmigung von JustIS auf deren Rechner verwendet werden.
Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.
Produktbezeichnungen, Logos und Warenzeichen
Alle auf der Webseite, in den Werbe- und Seminarunterlagen verwendeten Poduktbezeichnungen, Logos und Warenzeichen sind Eigentum der entsprechenden Inhaber.
IX. Widerrufsrecht
Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Just Innovative Software GmbH, Heilbronner Straße 20, 74182 Obersulm, bcmi@justis.de.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn JustIS mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat.
Nach Eingang ist JustIS verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers für die Veranstaltung zurückzuerstatten.
X. Haftungsausschluss
X.1 Schulungserfolg
Die Auswahl des Kurses liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers bzw. des Teilnehmers. Jede Schulung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik und aktuellsten Informationen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse wird keine Haftung übernommen.
X.2 Versicherungsschutz der Teilnehmer
JustIS haften nicht bei Unfällen, Beschädigungen oder Diebstählen von Gegenständen oder Fahrzeugen. Die Teilnehmer sind somit für einen angemessenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
X.3 Seminarabsagen durch den Veranstalter
Bei Seminarabsagen durch den Veranstalter wird die gezahlte Teilnehmergebühr voll erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Ausfall einer Veranstaltung aus Gründen, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. JustIS kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- / Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangene Gewinne oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
X.4 Viren und Schadsoftware
JustIS haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Dies gilt auch für Public Domain Software. Eine Haftung der JustIS auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden, es sein denn, dieses ist ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart. Sollte der JustIS durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
XI. Haftung
JustIS. haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit vorliegend nichts anderes geregelt, ausschließlich aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.
XII. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Sind die Voraussetzungen für den Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung gegeben, vereinbaren die Parteien Heilbronn als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffene Abreden, welche von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollte einer der Punkte dieser Teilnahmebedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Punkte nicht.
Falls Sie Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, kontaktieren Sie uns!
Stand 21.02.2012
